TÜB-AIX


HINWEISE ZU DEN VERSCHIEDENEN NEBENFÄCHERN

Die folgenden Hinweise sind für französische und deutsche Studiengangteilnehmer gedacht, die an der Universität Tübingen als zweites Nebenfach in einem der aufgelisteten Fächer eingeschrieben sind.

Geographie

I. Das Grundstudium

Die Zwischenprüfung wird im Fach Geographie in eigener Verantwortung des Geographischen Instituts der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:

- 2 UC Géographie physique générale oder Géographie humaine générale
- 2 UC Géographie régionale
- 1 Proseminar Physische Geographie oder Kulturgeographie
- 1 Proseminar Regionale Geographie
- 1 Proseminar Kartographie
- 6 Exkursionstage

Studienplanempfehlung:
Die Studierenden sollten im obligatorisch in Aix-en-Provence zu verbringenden ersten Fachsemester die Option GEO 584 oder GEO 590 wählen. Diese Lehrveranstaltung wird als Äquivalenz für das in Tübingen geforderte Proseminar Einführung in die Geographie ausgewiesen.
Für das zweite Fachsemester (obligatorisch in Tübingen) wird empfohlen, ein Proseminar und mindestens eine Vorlesung aus dem Bereich der Wirtschaftsgeographie (Agrargeographie; Industriegeographie; Tertiärer Sektor) zu belegen.
Für das wieder in Aix zu verbringende dritte Fachsemester sollten die Studierenden 2 UC im Fach Géographie régionale (GEO 589) einplanen. Studierende, die zudem den Kurs GEO 151 oder GEO 288 in Aix absolvieren, können sich diesen in Tübingen als Proseminar Kartographie anrechnen lassen.
Das vierte Fachsemester ist wieder in Tübingen zu absolvieren. Hier stehen den Studierenden die Proseminare aus dem Bereich Regionale Geographie zur Wahl. Es ist empfehlenswert, Lehrveranstaltungen (Proseminar; Vorlesung) zur regionalen Geographie Deutschlands zu belegen.
Geographische Exkursionen sind ein wichtiger und gesondert nachzuweisender Bestandteil der Ausbildung. Es wird dringend empfohlen, mehr als die für das Gesamtstudium geforderte Mindestanzahl von 14 Exkursionstagen zu absolvieren. In Aix durchgeführte Exkursionen werden für die Tübinger Zwischenprüfung anerkannt, wenn sie durch das zuständige Département der Université de Provence bescheinigt wurden. Den Studierenden wird empfohlen, sich zu Beginn ihres ersten Tübingen-Aufenthalts für die notwendigen Exkursionen im Rahmen des Tübinger Lehrangebots anzumelden.

II. Das Hauptstudium

Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Geographie (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

- Zwischenprüfung im Fach Geographie (Tübingen)
- 2 UC optionelle Lehrveranstaltungen (Geographie) im Rahmen der Licence (Aix)
- 1 Hauptseminar (Tübingen)
- 8 Exkursionstage (Aix; Tübingen)

Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence-Prüfung geschriebene Geographie-Klausur vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.
Die mündliche Prüfung wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer entsprechend der gültigen Prüfungsordnung in Tübingen abgenommen.

Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit), das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen, sind mindestens zwei UC aus dem Bereich der Geographie (möglichst Anthropogeographie) nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten (Studienordnung § 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.
Hinsichtlich des Nachweises der in Aix durchgeführten Exkursionen gilt die Regelung für das Grundstudium (as.o.).
Im vierten Studienjahr (7. und 8. Semester der Regelstudienzeit), das obligatorisch in Tübingen zu absolvieren ist, können die Studierenden ein Hauptseminar nach eigener Wahl belegen. Der Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen (Vorlesungen; Seminare) wird vorausgesetzt. Scheine müssen dafür nicht erworben werden.
Die im Rahmen des Hauptstudiums geforderten Exkursionsnachweise sollen eine vom Geographischen Institut organisierte mindestens 5-tägige Veranstaltung enthalten.
Die Nebenfachprüfungen finden innerhalb des Studiengangs TÜB-AIX in der Regel nach Abschluß des 4. Studienjahres (8. Semester der Regelstudienzeit) statt. Den Studierenden wird empfohlen, die Prüfung bei der Lehrkraft anzustreben, deren Hauptseminar sie besucht haben.

III. Zuständigkeiten:

- Studienberatung: Dr.phil. Martin Coy Tel.: (07071) 297-6462
- Prüfungsfragen: Dipl.Geogr. Hans-Heinrich Rieser Tel.:
- Anschrift: Geographisches Institut, Hölderlinstr. 12 D-72074 Tübingen

  • Das Geographische Institut
  • Kunstgeschichte

    I. Das Grundstudium

    Die Zwischenprüfung wird im Fach Kunstgeschichte in eigener Verantwortung des Kunsthistorischen Instituts der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:

    A) Deutsche Studierende

    - 1 module der Option "Langue + Mineure" (Hist. de l'Art/ 2ème année)
    - 2 benotete Scheine aus Proseminaren oder Seminaren, von denen nicht mehr als einer durch eine Hausarbeit ohne Referat erbracht werden soll
    - 1 benoteter Prüfungsschein (Diatest oder mündliche Prüfung von 20-30 Minuten Dauer)

    B) Französische Studierende

    - 1 module der Option "Langue + Mineure" (Histoire de l'Art/ 1er niveau)
    - 1 module der Option "Langue + Mineure" (Histoire de l'Art/ 2ème année)
    - 1 benoteter Proseminarschein bzw. Seminarschein mit Hausarbeit und Referat
    - 1 benoteter Prüfungsschein (Diatest oder mündl. Prüfung von 20-30 Minuten)

    Studienplanempfehlung:
    Die französischen Studierenden sollten im obligatorisch in Aix-en-Provence zu verbringenden ersten Fachsemester die Option ART W 11 bzw. eine einführende Lehrveranstaltung über Gegenstände und Methoden der Kunstgeschichte wählen.

    Für das zweite Fachsemester (obligatorisch in Tübingen) wird empfohlen, ein Proseminar oder Seminar sowie mindestens eine Vorlesung aus einer der traditionellen kunstgeschichtlichen Gattungen (Architektur, Skulptur, Malerei und Kunstgewerbe) zu belegen.
    Für das wieder in Aix zu verbringende dritte Fachsemester werden den Studierenden die Kurse ART 270 (Patrimoine national) bzw. ART 571-574 (Art antique, médiéval, moderne, contemporain) empfohlen. Ergänzt wird das Angebot durch die Kurse ART 582 (Introduction à l'histoire sociale de l'Art moderne -C.T.E.-) und ART 583 (Introduction à l'histoire sociale de l'Art contemporaine -C.T.E.-).
    Das vierte Fachsemester ist wieder in Tübingen zu absolvieren. Im Zentrum dieses Studienabschnittes sollte die Vorbereitung auf den Erwerb des "Prüfungsscheines" (in der Regel durch den Diatest am Ende des Semesters) u.a. durch den Besuch von Vorlesungen und die Beteiligung an den angebotenen Übungen stehen. Insgesamt sind im Grundstudium 20 Semesterwochenstunden aus dem Lehrangebot der beiden Universitäten nachzuweisen.
    Die deutschen Studierenden, die im Grundstudium nur ein Semester obligatorisch in Aix absolvieren, haben an Stelle der Option ART W 11 ein zweites Tübinger Proseminar bzw. Seminar nachzuweisen. Dieser Schein kann durch eine Hausarbeit ohne Referat erbracht werden. Sonst gelten die gleichen Anforderungen wie für die französischen Studierenden.

    II. Das Hauptstudium

    Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Kunstgeschichte (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

    - Zwischenprüfung im Fach Kunstgeschichte (Tübingen)
    - 1 Lehrveranstaltung (Kunstgeschichte) im Rahmen der Licence (Aix)
    - 1 Hauptseminar (Tübingen)
    - 1 Exkursion (Aix; Tübingen)

    Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence-Prüfung geschriebene Kunstgeschichts-Klausur vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.

    Die mündliche Prüfung wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer entsprechend der gültigen Prüfungsordnung in Tübingen abgenommen.

    Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
    Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit), das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen, ist ein Kurs (option "Langue + Mineure") im Fach Kunstgeschichte entsprechend der Forderungen des Aixer Studienprogramms (Licence) nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten (§ 6 der Studienordnung des integrierten Magisterstudiengangs) als Magisterklausuren anerkannt.

    Die geforderte kunstgeschichtliche Exkursion kann sowohl in Tübingen als auch in Aix absolviert werden. In Aix durchgeführte Exkursionen werden in Tübingen für die Magisterprüfung im Nebenfach anerkannt, wenn sie durch das zuständige Département der Université de Provence bescheinigt wurden.
    Im vierten Studienjahr (7. und 8. Semester der Regelstudienzeit), das obligatorisch in Tübingen zu absolvieren ist, können die Studierenden ein Hauptseminar oder ein Seminar (soweit für Hauptstudium anrechenbar) nach eigener Wahl belegen. Das dabei geforderte Referat (mündlich vorgetragen und schriftlich ausgearbeitet) muß mindestens mit "ausreichend" benotet sein. Der Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen (Vorlesungen; Seminare) wird vorausgesetzt. Scheine müssen dafür nicht erworben werden.
    Die Nebenfachprüfungen finden innerhalb des Studiengangs TÜB-AIX in der Regel nach Abschluß des 4. Studienjahres (8. Semester der Regelstudienzeit) statt. Den Studierenden wird empfohlen, die Prüfung bei der Lehrkraft anzustreben, deren Hauptseminar sie besucht haben.

    III. Zuständigkeiten

    - Studienberatung/Prüfungsfragen: Zu Beginn jeden Semesters finden kollektive Studienberatungen im Kunsthistorischen Institut statt. Die Termine werden durch Aushang bekanntgegeben. Individuelle Studienberatung erfolgt während des Semesters durch die Lehrenden und den geschäftsführenden Institutsdirektor zu den ausgewiesenen Sprechzeiten.

    - Anschrift: Kunsthistorisches Institut der Universität Tübingen, Bursagasse 1, 72070 Tübingen
    Tel.: 07071/ 297-2382 (Sekretariat); 297-2383 (Aufsicht)

    Romanische Philologie I

    I. Das Grundstudium

    Die Zwischenprüfung wird im Fach Romanische Philologie I (Französisch) in eigener Verantwortung des Romanischen Seminars der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:

    - 2 Proseminare Literaturwissenschaft oder 1 Proseminar Literaturwissenschaft und 1 Textinterpretation
    - 1 Proseminar Sprachwissenschaft
    - 2 Übersetzungsübungen deutsch-französisch
    - 1 Übersetzungsübung französisch-deutsch

    Außerdem müssen 4 Vorlesungen - 2 literaturwissenschaftliche und 2 sprachwissenschaftliche - im Studienbuch nachgewiesen werden (Belegbögen im Studentensekretariat).

    Studienplanempfehlung:
    Im ersten und zweiten Semester sollten die Studierenden ein sprachwissenschaftliches sowie ein literaturwissenschaftliches Proseminar bzw. eine literaturwissenschaftliche Übung belegen, wobei empfohlen wird, im ersten Semester ein einführendes sprachwissenschaftliches Proseminar zu besuchen. Daneben sollten in diesen beiden Semestern möglichst alle der geforderten Übersetzungsübungen ( 2 d-f; 1 f-d) absolviert werden; insbesondere ist es ratsam, im ersten Semester einen Cours de base (gilt als Übersetzungsschein) zu besuchen.

    Im dritten Semester in Aix sollten die Studierenden im Rahmen der option polyvalente ein Literaturseminar in Lettres modernes als UV libre wählen (2 UC). Außerdem kann als zusätzliche, 11. UC eine Veranstaltung in französischer Phonetik - PHO 778 (1 UC) - belegt werden.
    Im vierten Semester in Tübingen müssen die restlichen der geforderten Scheine absolviert werden, also Übersetzungsscheine, Proseminare und die phonetische Übung, sofern diese weder in Tübingen noch in Aix belegt und erfolgreich abgeschlossen wurden. Außerdem müssen für die Veranstaltungen, die in Aix besucht worden sind, Äquivalenzen gefunden werden. Dies betrifft nicht die phonetische Übung, sofern sie in Aix als 11. UC erbracht wurde. Als équivalence für das in Aix absolvierte Seminar in Lettres modernes gilt das zweite zu erbringende Literatur-Proseminar, das entweder während der ersten beiden Semester erfolgreich belegt wurde oder jetzt im vierten Semester besucht wird.

    II. Das Hauptstudium

    Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Romanische Philologie I / Französisch (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

    - Zwischenprüfung im Fach Romanische Philologie I / Französisch (Tübingen)
    - 2 UC optionelle Lehrveranstaltungen französische Sprachwissenschaft oder Literatur im Rahmen der Licence (Aix)
    - 1 Hauptseminar Sprachwissenschaft oder Literatur (Tübingen)

    Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence -Prüfung geschriebene 4-stündige Klausur in Lettres modernes (Sprachwissenschaft oder Literatur) vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.

    Die mündliche Prüfung wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer entsprechend der gültigen Prüfungsordnung in Tübingen abgenommen.

    Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
    Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit), das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen, sind mindestens zwei UC aus dem Bereich der französischen Literatur oder der französischen Linguistik nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten (Studienordnung § 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.

    Im vierten Studienjahr (7. und 8. Semester der Regelstudienzeit), das obligatorisch in Tübingen zu absolvieren ist, können die Studierenden ein Hauptseminar nach eigener Wahl (Sprachwissenschaft oder Literatur) belegen. Der Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen (Vorlesungen; Seminare) wird vorausgesetzt. Scheine müssen dafür nicht erworben werden.
    Die Nebenfachprüfungen finden innerhalb des Studiengangs TÜB-AIX in der Regel nach Abschluß des 4. Studienjahres (8. Semester der Regelstudienzeit) statt. Den Studierenden wird empfohlen, die Prüfung bei der Lehrkraft anzustreben, deren Hauptseminar sie besucht haben.

    III. Zuständigkeiten

    - Studienberatung: Dr.phil. Käthe Kreutzer, Tel.: (07071)
    - Prüfungsfragen: Heinrich Kohring, Tel.: (07071) 297-4302
    - Anschrift: Romanisches Seminar, Wilhelmstr. 50, D-72074 Tübingen

    Neuere Geschichte

    I. Das Grundstudium

    Die Zwischenprüfung soll am Ende des 4. Semesters beantragt werden und gilt mit Vorlage folgender Leistungsnachweise als bestanden:

    - 1 Proseminarschein in Alter Geschichte
    - 1 Proseminarschein in Mittelalterlicher Geschichte
    - 1 Proseminarschein in Neuerer Geschichte
    - die Belegbögen mit Nachweis von 3 Vorlesungen (je eine in Alter, Mittelalterlicher und Neuerer Geschichte)
    bzw. Scheine der Civilisation -Veranstaltungen aus dem Aixer Germanistikstudium
    - das Abiturzeugnis / Diplôme de baccalauréat
    - Nachweise über die geforderten Sprachkenntnisse (das (kleine) Latinum und zwei lebende Fremdsprachen).

    Studienplanempfehlung:
    Deutsche Germanisten verbringen das erste Semester in Tübingen und sollten dann ein Proseminar in Alter oder Mittelalterlicher Geschichte wählen sowie eine Vorlesung aus einer dieser Epochen hören. Französische Studierende haben obligatorisch eine Lehrveranstaltung in Civilisation, die in Tübingen als Vorlesung in Zeitgeschichte anerkannt wird. Den französischen Studierenden wird darüber hinaus dringend empfohlen, Geschichte in Aix als discipline mineure zu wählen und drei modules (für ALL D 16, ALL E 12 und ALL F 12) im Département d'Histoire zu belegen.

    Das zweite Semester verbringen alle Studierenden in Tübingen. Die Deutschen sollten nun ein Proseminar und eine Vorlesung in Mittelalterlicher oder Alter Geschichte besuchen, je nachdem, was sie im ersten Semester noch nicht belegt hatten. Da alle drei Proseminare obligatorisch in Tübingen absolviert werden müssen, sollten französische Studierende zwei Proseminare belegen, davon eins in Zeitgeschichte, das dann zugleich als Fortsetzung des Civilisation-Kurses des 1. Semesters gilt.
    Das dritte Semester wird in Aix verbracht. Dort wird wieder ein Kurs in Civilisation besucht; wer nach dem nouveau DEUG Geschichte als discipline mineure gewählt hat, belegt außerdem Kurse im Département d'Histoire.
    Das vierte Semester schließlich verbringen alle Studiengangteilnehmerinnen und -teilnehmer wieder in Tübingen. Die französischen Studierenden absolvieren nun das Proseminar, das ihnen noch fehlt (falls sie im zweiten Semester nur einen Proseminarschein gemacht haben, müssen sie nun zwei Scheine erwerben). Als Fortsetzung für den Civilisation-Kurs des dritten Semesters sollte eine Vorlesung in Zeitgeschichte mit anschließender Prüfung belegt werden. Hinsichtlich dieser Prüfung ist es ratsam, sich zu Beginn des Semesters mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen, um Prüfungsinhalte und -modalitäten abzusprechen. Deutsche Studierende absolvieren nun ein Proseminar in Neuerer Geschichte. Falls sie dieses aus dem Bereich der Zeitgeschichte wählen, kann es zugleich als Fortführung des Civilisation-Kurses gelten, ansonsten müssen sie wie ihre französischen Mitstudierenden eine Vorlesung in Zeitgeschichte mit Prüfung belegen.

    II. Das Hauptstudium

    Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Neuere Geschichte (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

    - Zwischenprüfung im Fach Neuere Geschichte (Tübingen)
    - 2 UC in Civilisation allemande im Rahmen der Licence (Aix)
    - 1 Hauptseminar in Neuerer Geschichte (oder Zeitgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Osteuropäische Geschichte oder geschichtliche Landeskunde der Neuzeit)

    Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Kandidatin /der Kandidat muß vertiefte, auf das Studium von Quellen und maßgeblichen Darstellungen gegründete Kenntnis von zwei größeren Zeitabschnitten nachweisen. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence -Prüfung geschriebene Civilisation -Klausur vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.

    Die mündliche Prüfung wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer entsprechend der gültigen Prüfungsordnung in Tübingen abgenommen.

    Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
    Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit), das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen, sind mindestens 2 UC in Civilisation allemande nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten (Studienordnung § 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.

    Im vierten Studienjahr (7. und 8. Semester der Regelstudienzeit), das obligatorisch in Tübingen zu absolvieren ist, können die Studierenden ein Hauptseminar nach eigener Wahl belegen. Der Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) wird vorausgesetzt. Scheine müssen dafür nicht erworben werden.
    Die Nebenfachprüfungen finden innerhalb des Studiengangs TÜB-AIX in der Regel nach Abschluß des 4. Studienjahres (8. Semester der Regelstudienzeit) statt. Den Studierenden wird empfohlen, die Prüfung bei der Lehrkraft anzustreben, deren Hauptseminar sie besucht haben. Mit der Prüferin / dem Prüfer werden die beiden Zeitabschnitte festgelegt, die Gegenstand der Prüfung werden.

    III. Zuständigkeiten

    - In Studien- und Prüfungsfragen berät der Programmkoordinator des integrierten Studiengangs (Ansbert Baumann; Nauklerstr. 47, Zimmer 312; 72074 Tübingen; Tel.: (07071) 297-7033
    - Anschrift: Historisches Seminar, Wilhelmstr. 36, D-72074 Tübingen

  • Die Geschichtswissenschaftliche Fakultät


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