TÜB-AIX
Die folgenden Hinweise sind für französische und deutsche Studiengangteilnehmer gedacht, die an der Universität Tübingen als zweites Nebenfach in einem der aufgelisteten Fächer eingeschrieben sind.
Die Zwischenprüfung wird im Fach Geographie in eigener Verantwortung des Geographischen Instituts der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:
Studienplanempfehlung:
Die Studierenden sollten im obligatorisch in Aix-en-Provence
zu verbringenden ersten Fachsemester die Option GEO 584 oder GEO
590 wählen. Diese Lehrveranstaltung wird als Äquivalenz
für das in Tübingen geforderte Proseminar Einführung
in die Geographie ausgewiesen.
Für das zweite Fachsemester (obligatorisch in Tübingen)
wird empfohlen, ein Proseminar und mindestens eine Vorlesung aus
dem Bereich der Wirtschaftsgeographie (Agrargeographie; Industriegeographie;
Tertiärer Sektor) zu belegen.
Für das wieder in Aix zu verbringende dritte Fachsemester
sollten die Studierenden 2 UC im Fach Géographie régionale
(GEO 589) einplanen. Studierende, die zudem den Kurs GEO 151 oder
GEO 288 in Aix absolvieren, können sich diesen in Tübingen
als Proseminar Kartographie anrechnen lassen.
Das vierte Fachsemester ist wieder in Tübingen zu
absolvieren. Hier stehen den Studierenden die Proseminare aus
dem Bereich Regionale Geographie zur Wahl. Es ist empfehlenswert,
Lehrveranstaltungen (Proseminar; Vorlesung) zur regionalen Geographie
Deutschlands zu belegen.
Geographische Exkursionen sind ein wichtiger und gesondert
nachzuweisender Bestandteil der Ausbildung. Es wird dringend empfohlen,
mehr als die für das Gesamtstudium geforderte Mindestanzahl
von 14 Exkursionstagen zu absolvieren. In Aix durchgeführte
Exkursionen werden für die Tübinger Zwischenprüfung
anerkannt, wenn sie durch das zuständige Département
der Université de Provence bescheinigt wurden. Den Studierenden
wird empfohlen, sich zu Beginn ihres ersten Tübingen-Aufenthalts
für die notwendigen Exkursionen im Rahmen des Tübinger
Lehrangebots anzumelden.
II. Das Hauptstudium
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Geographie
(2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs
TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit),
das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen,
sind mindestens zwei UC aus dem Bereich der Geographie (möglichst
Anthropogeographie) nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen
4-stündigen Licence-Klausuren werden nach den für das
Fach Geschichte festgelegten Modalitäten (Studienordnung
§ 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.
Hinsichtlich des Nachweises der in Aix durchgeführten
Exkursionen gilt die Regelung für das Grundstudium (as.o.).
Im vierten Studienjahr (7. und 8. Semester der Regelstudienzeit),
das obligatorisch in Tübingen zu absolvieren ist, können
die Studierenden ein Hauptseminar nach eigener Wahl belegen. Der
Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen (Vorlesungen; Seminare)
wird vorausgesetzt. Scheine müssen dafür nicht erworben
werden.
Die im Rahmen des Hauptstudiums geforderten Exkursionsnachweise
sollen eine vom Geographischen Institut organisierte mindestens
5-tägige Veranstaltung enthalten.
Die Nebenfachprüfungen finden innerhalb des Studiengangs
TÜB-AIX in der Regel nach Abschluß des 4. Studienjahres
(8. Semester der Regelstudienzeit) statt. Den Studierenden wird
empfohlen, die Prüfung bei der Lehrkraft anzustreben, deren
Hauptseminar sie besucht haben.
III. Zuständigkeiten:
Die Zwischenprüfung wird im Fach Kunstgeschichte in eigener Verantwortung des Kunsthistorischen Instituts der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:
A) Deutsche Studierende
B) Französische Studierende
Studienplanempfehlung:
Die französischen Studierenden sollten im obligatorisch
in Aix-en-Provence zu verbringenden ersten Fachsemester die Option
ART W 11 bzw. eine einführende Lehrveranstaltung über
Gegenstände und Methoden der Kunstgeschichte wählen.
II. Das Hauptstudium
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Kunstgeschichte (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence-Prüfung geschriebene Kunstgeschichts-Klausur vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.
Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit),
das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen,
ist ein Kurs (option "Langue + Mineure") im Fach Kunstgeschichte
entsprechend der Forderungen des Aixer Studienprogramms (Licence)
nachzuweisen. Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen
Licence-Klausuren werden nach den für das Fach Geschichte
festgelegten Modalitäten (§ 6 der Studienordnung des
integrierten Magisterstudiengangs) als Magisterklausuren anerkannt.
III. Zuständigkeiten
- Studienberatung/Prüfungsfragen: Zu Beginn jeden Semesters finden kollektive Studienberatungen im Kunsthistorischen Institut statt. Die Termine werden durch Aushang bekanntgegeben. Individuelle Studienberatung erfolgt während des Semesters durch die Lehrenden und den geschäftsführenden Institutsdirektor zu den ausgewiesenen Sprechzeiten.
Die Zwischenprüfung wird im Fach Romanische Philologie I (Französisch) in eigener Verantwortung des Romanischen Seminars der Universität Tübingen durchgeführt. Sie ist von den Studiengangteilnehmern in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters zu beantragen und gilt mit der Vorlage folgender benoteter Scheine als bestanden:
Außerdem müssen 4 Vorlesungen - 2 literaturwissenschaftliche und 2 sprachwissenschaftliche - im Studienbuch nachgewiesen werden (Belegbögen im Studentensekretariat).
Studienplanempfehlung:
Im ersten und zweiten Semester sollten die Studierenden
ein sprachwissenschaftliches sowie ein literaturwissenschaftliches
Proseminar bzw. eine literaturwissenschaftliche Übung belegen,
wobei empfohlen wird, im ersten Semester ein einführendes
sprachwissenschaftliches Proseminar zu besuchen. Daneben sollten
in diesen beiden Semestern möglichst alle der geforderten
Übersetzungsübungen ( 2 d-f; 1 f-d) absolviert werden;
insbesondere ist es ratsam, im ersten Semester einen Cours de
base (gilt als Übersetzungsschein) zu besuchen.
II. Das Hauptstudium
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Romanische Philologie I / Französisch (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence -Prüfung geschriebene 4-stündige Klausur in Lettres modernes (Sprachwissenschaft oder Literatur) vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.
Die mündliche Prüfung wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer entsprechend der gültigen Prüfungsordnung in Tübingen abgenommen.
Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit),
das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen,
sind mindestens zwei UC aus dem Bereich der französischen
Literatur oder der französischen Linguistik nachzuweisen.
Die in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren
werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten
(Studienordnung § 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.
III. Zuständigkeiten
Die Zwischenprüfung soll am Ende des 4. Semesters beantragt werden und gilt mit Vorlage folgender Leistungsnachweise als bestanden:
Studienplanempfehlung:
Deutsche Germanisten verbringen das erste Semester in Tübingen
und sollten dann ein Proseminar in Alter oder Mittelalterlicher
Geschichte wählen sowie eine Vorlesung aus einer dieser Epochen
hören. Französische Studierende haben obligatorisch
eine Lehrveranstaltung in Civilisation, die in Tübingen als
Vorlesung in Zeitgeschichte anerkannt wird. Den französischen
Studierenden wird darüber hinaus dringend empfohlen, Geschichte
in Aix als discipline mineure zu wählen und drei modules
(für ALL D 16, ALL E 12 und ALL F 12) im Département
d'Histoire zu belegen.
II. Das Hauptstudium
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Fach Neuere Geschichte (2. Nebenfach) haben die Teilnehmer des integrierten Magisterstudiengangs TÜB-AIX folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Die Kandidatin /der Kandidat muß vertiefte, auf das Studium von Quellen und maßgeblichen Darstellungen gegründete Kenntnis von zwei größeren Zeitabschnitten nachweisen. Die Klausur kann entfallen, wenn die im Rahmen der Licence -Prüfung geschriebene Civilisation -Klausur vom zuständigen Tübinger Prüfungsausschuß als Magisterklausur anerkannt wurde.
Empfehlungen zum Ablauf des Hauptstudiums:
Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester der Regelstudienzeit),
das alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch in Aix verbringen,
sind mindestens 2 UC in Civilisation allemande nachzuweisen. Die
in diesem Rahmen bestandenen 4-stündigen Licence-Klausuren
werden nach den für das Fach Geschichte festgelegten Modalitäten
(Studienordnung § 7 Abs. 9) als Magisterklausuren anerkannt.
III. Zuständigkeiten
- In Studien- und Prüfungsfragen berät der Programmkoordinator
des integrierten Studiengangs (Ansbert Baumann; Nauklerstr. 47, Zimmer 312; 72074 Tübingen;
Tel.: (07071) 297-7033
- Anschrift: Historisches Seminar, Wilhelmstr. 36, D-72074
Tübingen